
Industriegeländer
Industriegeländer Hersteller
Balustraden bzw. Industriegeländer sind im Allgemeinen überall dort erforderlich, wo es eine ungeschützte Kante eines Gehwegs, einer Plattform oder einer Treppe gibt. Sie sind auch auf allen anderen erhöhten Bereichen erforderlich, von denen eine Person abstürzen kann, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten. Bergman entwirft maßgeschneiderte Handläufe und Balustraden aus Stahl, um Sicherheit zu bieten und den Benutzern von Treppen, Laufstegen und Plattformen Sicherheit zu geben.

Industriegeländeraus Stahl
Bergman hat eine Reihe von industriellen Handläufen und Balustraden für eine Vielzahl von Anwendungen hergestellt. Wir liefern Stahlhandläufe, die nicht nur unsere Treppen ergänzen, sondern auch als völlig eigenständige Artikel zur Anpassung an kundeneigene Einrichtungen oder Tiefbauarbeiten.
Unsere industriellen Handlauf- und Balustradenkonstruktionen entsprechen allen aktuellen Normen und Vorschriften. Wo immer möglich, sollten Handläufe durchgehend sein und der freiliegenden Kante von erhöhten Bahnsteigbereichen und Treppen folgen.
Metallhandläufe können rohrförmig oder massiv oder eine Kombination aus beidem sein. Sie sind in vielen Optionen erhältlich, von einem einfachen ein- oder zweireihigen rohrförmigen Handlauf, um Ihren Spezifikationen in verschiedenen Materialien und Ausführungen zu entsprechen. Handläufe sollten in einem geschwungenen Ende enden, entweder zur Wand oder zur Knieleiste oder zu den Standards zurückkehren.
Industriegeländer mit Montage
Alle Einzelteile sind in handlichen Längen maßgefertigt und für die Montage vor Ort deutlich gekennzeichnet. Zeichnungen werden zur Verwendung durch Kunden bereitgestellt, wenn sie die Baustellenmontage selbst vornehmen möchten. Alternativ können wir einen schnellen und effizienten Installationsservice vor Ort anbieten.
Achten Sie bei der Fertigung der Industriegeländer auf Materialien aus 1.4301 (Edelstahl V2A) bzw. Edelstahl V4A. Individuelle Fertigung nach Kundenwunsch sollte möglich sein.
Industriegeländer Norm
Die OIB-Richtlinie 4 sagt hierzu folgendes:
Die Höhe der Absturzsicherung hat mindestens 1,00 m, ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 m, gemessen von der Standfläche, mindestens 1,10 m zu betragen. Abweichend davon genügt bei Wohnungstreppen eine Höhe der Absturzsicherung von 90 cm.
Zudem macht auch die DIN 18065 noch Vorgaben hinsichtlich Industriegeländern die beachtet werden sollten.